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Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann beispielsweise angesehen werden:
- einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen
- einen Schläger zu werfen
- Pitch-Marken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen
- das Übersteigen des Elektrozaunes
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: Ein Strafschlag
Dritter Verstoß: Grundstrafe
Vierter Verstoß: Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
- wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Personen zu gefährden oder zu verletzen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe der Disqualifikation wird nur durch die Spielleitung verhängt.
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.