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Verhaltenvorschriften

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann beispielsweise angesehen werden:

  • einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen
  • einen Schläger zu werfen
  • Pitch-Marken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen
  • das Übersteigen des Elektrozaunes

 

Strafe für Verstoß:

Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: Ein Strafschlag
Dritter Verstoß: Grundstrafe
Vierter Verstoß: Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
  • Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
  • einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
  • einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
  • wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe der Disqualifikation wird nur durch die Spielleitung verhängt.
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.

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